AG Recklinghausen, Az.: 57 C 237/14, Urteil vom 09.02.2016 Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 4.405,77 EUR nebst Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 20.08.2014 aus 2.668,22 EUR, aus 714,00 EUR seit dem 15.08.2014 und nebst 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 1.023,55 EUR seit dem 20.08.2014 sowie vorgerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 413,90 EUR nebst Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 06.10.2014 zu […]