Zinsen, die das Finanzamt aufgrund von Einkommensteuererstattungen an den Steuerpflichtigen zahlt (sog. Erstattungszinsen), unterliegen der Einkommensteuer (BFH, Urteil vom 12.11.2013, Az.: VIII R 36/10).
Mit Urteil vom 15.06.2010, Az.: VIII R 33/07 hatte der BFH diese Rechtsfrage noch anders gesehen. Daraufhin hat der Gesetzgeber mit dem Jahressteuergesetz 2010 eine Regelung in das Einkommensteuergesetz (EStG) aufgenommen, wonach Erstattungszinsen als Kapitaleinkünfte steuerbar sind.