Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Az.: 1 K 2979/90 Urteil vom 03.11.1993 Tatbestand …………….. Die Beteiligten streiten über die Frage, ob der Betrieb eines Fitneßcenters eine freiberufliche oder eine gewerbliche Tätigkeit begründet. Der 1955 geborene Kläger, ein Diplom-Sportlehrer, ist seit 1984 mit Frau …, einer Hebamme, verheiratet. Aus der Ehe stammen zwei Töchter, geboren am 31. Oktober 1984 und am 26. Mai 1987. Der Kläger und seine Familie wohnen seit April 1986 im eigenen Zweifamilienhaus in H. Der […]