Schadensersatzzahlung des Arbeitsgebers wegen Mobbings, Diskriminierung oder sexueller Belästigung ist steuerfrei Finanzgericht Rheinland-Pfalz. Az: 5 K 1594/14, Urteil vom 21.03.2017 I. Unter Aufhebung der Einspruchsentscheidung vom 08.04.2014 und unter Änderung des Einkommensteuerbescheides für 2008 vom 31.05.2011 wird die Einkommensteuer auf den Betrag festgesetzt, der sich ergibt, wenn die auf Grund des arbeitsgerichtlichen Vergleichs erfolgte Zahlung des ehemaligen Arbeitgebers in Höhe von 10.000,- € nicht als steuerpflichtiger Arbeitslohn behandelt wird. II. Die Kosten des Verfahrens hat […]