LG Bremen, Az.: 31 Qs 245/10, Beschluss vom 29.07.2010 Die Beschwerde der Staatsanwaltschaft Bremen vom 14.06.2010 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Bremen vom 26.05.2010 wird auf Kosten der Staatskasse, die auch die im Beschwerdeverfahren entstandenen ausscheidbaren notwendigen Auslagen des Angeklagten zu tragen hat, zurückgewiesen. Gründe Gegen den Angeklagten war, nach Verfahrensabtrennung gegen seine Ehefrau als ehemals Mitangeklagte am 28.01.2010, seit dem 08.04.2010 allein vor dem Amtsgericht Bremen Hauptverhandlung auf der Grundlage der (teilweise) zugelassenen Anklageschrift […]