FG Neustadt, Az.: 5 K 2131/12, Urteil vom 28.01.2014 In dem Finanzrechtsstreit wegen Kindergeld hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz – 5. Senat – im Einverständnis mit den Beteiligten ohne mündliche Verhandlung am 28. Januar 2014 für Recht erkannt: I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen. Tatbestand Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Klägerin nach § 32 Abs. 4 S. 2 und 3 EStG i. d. F. des […]