Kann eine verbeamtete Lehrerin, welche das Fach Bildende Kunst an einem Gymnasium unterrichtet, die Kosten für Besuche von Kunstausstellungen und Vernissagen im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit von der Steuer absetzen? Ist es zu beanstanden, dass die Lehrerin die Kosten vorliegend zu 50 Prozent als Werbungskosten im Rahmen der Steuererklärung geltend gemacht hat? Durfte das Finanzamt den Werbungskostenabzug insoweit verweigern? Finanzgericht Baden-Württemberg Az: 13 K 2981/13 Urteil vom 19.02.2016 Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. […]