BFH, Az: II R 55/12, Urteil vom 18.12.2013 Leitsatz: Der Erwerb eines Anspruchs aus einer vom Arbeitgeber zugunsten des Erblassers mit dessen Einverständnis abgeschlossenen Direktversicherung unterliegt der Erbschaftsteuer, wenn der Bezugsberechtigte nicht die persönlichen Voraussetzungen für eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung des Erblassers erfüllt. Tatbestand I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) ist der Alleinerbe seines im Januar 2003 verstorbenen „Lebensgefährten“ (L) und erhielt darüber hinaus aus Lebensversicherungen, die dessen Arbeitgeber als Versicherungsnehmer bei einem […]