Wann handelt es sich bei einem Raum innerhalb einer privaten Wohnung um ein häusliches Arbeitszimmer im Sinne des § 9 Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes? Darf das jeweilige Zimmer ausschließlich für berufliche Tätigkeiten genutzt werden, damit ein Abzug der Kosten des Arbeitszimmers als Werbungskosten bei der Steuererklärung berücksichtigt werden kann? Kann bei gemischter Nutzung eine Quote gebildet werden? Bundesfinanzhof – Großer Senat Az: GrS 1/14 Beschluss vom 27.07.2015 Tenor Der Begriff des häuslichen Arbeitszimmers setzt voraus, […]