Kann das Finanzamt, wenn der Steuerschuldner während der insolvenzrechtlichen Wohlverhaltensphase einen Erlass der restlichen Steuern aus persönlichen Billigkeitsgründen (schlechte wirtschaftliche Lage und daraus angeblich resultierende Gesundheitsprobleme) beantragt hat, den daraufhin gewährten Erlass nach § 130 AO zurücknehmen, wenn sich herausstellt, dass der Steuerschuldner im Zeitpunkt des Erlassantrages einen Lottogewinn in Millionenhöhe verschwiegen hat? Bundesfinanzhof Az: V B 82/15 Beschluss vom 09.03.2016 Tenor Die Beschwerde der Kläger wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des … […]