VG Göttingen, Az: 2 A 308/1, Urteil vom 18.03.2014 Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe der vollstreckbaren Kosten abwenden, wenn die Beklagte nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Tatbestand Der Kläger erwarb durch notariellen Kaufvertrag vom 17. Dezember 2010 von der Klinik- und Rehabilitationszentrum D. E. GmbH (vormals firmierend unter […]